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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalter Haftpflicht Tierhalterhaftpflichtversicherungen Hundehalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflichtversicherung

Warum eine Tierhaftpflichtversicherung?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Dies bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen - unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Und zwar:

    • in unbegrenzter Höhe
    • mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
    • bis zu einer Dauer von 30 Jahren
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Highlights zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Versicherbare Hunderassen (teilweise gegen Mehrprämie)

Prämien

Antrag zum Download

Kontaktformular Wünschen Sie weitere Informationen?

Hundehaftpflicht
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Hundehaftpflichtversicherung


Mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde (sowie Esel) schließen wir diese Lücke und setzen mit unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung dort an, wo andere Produkte aufhören. Unsere Leistungen im Schadenfall:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht
  • Wiedergutmachung des Schadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • In diesem Rahmen werden auch Gerichtsprozesse geführt und finanziell getragen.

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    Unsere besonderen Highlights:
    Versichert ist das Haftpflicht-Risiko als Halter von Tieren (z.B. Pferden oder Hunden) zu privaten Zwecken bis zu 3 Mio. € bzw. 5 Mio. €. Zusätzlich gilt folgender Deckungsumfang:

      • Mietsachschäden bis 300.000 €
      • Vermögensschäden bis 50.000 €
      • Kinder (bis zur Vollendung der Erstausbildung) und Ehegatten genießen den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer
      • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (keine Rennen)
      • Flurschadenrisiko von Reit- und Zugtieren
      • Privates Kutschrisiko
      • Fremdreiter-Risiko (auch am fremden Reiter)
      • Schäden an für Pferde gemietete Stallungen, Reithallen und Weiden*
      • Schäden an für Pferde gemietete oder geliehene Anhänger*
      • Risiko des gewollten und ungewollten Deckaktes
      • Hüter-Risiko eines Bereiters (subsidiär)
      • Schäden, die im Ausland vorkommen, gelten ebenfalls als mitversichert
      • Reitbeteiligungen (der Reitbeteiligte genießt bei Nennung den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer selbst

    *) hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250,-- EUR je Schaden).

    Versicherbare Hunderassen

    Zusätzlich zu den “normalen” Rassen können gegen Mehrprämie folgende Hunderassen und deren Kreuzungen mitversichert werden:
    Rottweiler, Dobermann, Bullmastiff, Mastiff, Tibetanischer Mastiff, Akbas, Berger de Beauce (Beauceron), Berger de Brie (Briard), Carpatin, Estrela-Berghund, Kangal, Karkatschan, Karshund, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvasz (ungarischer Hirtenhund), Liptak (Goralenhund), Maremanner Hirtenhund, Mastin de Los Pirineos, Mioritic, Mittelasiatischer Owtscharka, Polski Owczarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Sarplaninac, Slovenski Cuvacz, Südrussischer Owtscharka und Tomjak.

    Grundsätzlich nicht versicherbar sind folgende Rassen und deren Kreuzungen:
    American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, chinesischer Kampfhund, Bandog, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier und TosaInu.

    AGILA - Die Krankenkasse für Hund & Katze 

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    Bei unseren günstigen Prämien machen Sie (und natürlich Ihr Vierbeiner) Luftsprünge:
     

    Hundehaftpflichtversicherung

    3 Mio. EUR pauschal:
    (sowie 50.000 EUR für Vermögensschäden, 300.000 EUR für Mietsachschäden
    und 5.000 EUR für Pferdeanhänger)

    € 91,63 für das erste Pferd
    € 73,78 für jedes weitere Pferd
    € 70,21 für einen Hund ohne Zuschlag
    € 50,58 für jeden weiteren Hund ohne Zuschlag
    € 143,99 für einen Hund mit Zuschlag
    € 104,72 für jeden weiteren Hund mit Zuschlag
    € 45,81 für Esel
    (gilt nur für Esel, die in Gemeinschaft mit anderen Huftieren leben)
    € 45,81 für Gnadenbrotpferde und Aufzuchtspferde (ohne Reitrisiko)
    € 51,17 für ein Pony

    5 Mio. EUR pauschal:
    (sowie 50.000 EUR für Vermögensschäden, 300.000 EUR für Mietsachschäden
    und 5.000 EUR für Pferdeanhänger)

    € 101,15 für das erste Pferd
    € 80,92 für jedes weitere Pferd
    € 82,11 für den ersten Hund
    € 59,50 für jeden weiteren Hund
    € 49,98 für Esel
    (gilt nur für Esel, die in Gemeinschaft mit anderen Huftieren leben)
    € 49,98 für Gnadenbrotpferde und Aufzuchtspferde
    € 55,93 für ein Pony
    Hunde mit Zuschlag nicht möglich.

    Diese günstigen Jahresprämien sind inklusive Versicherungssteuer in Höhe von 19%!
    (Stand: 21.05.2007)

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    Antrag Tierhalterhaftpflicht

    Sie können unseren Antrag* (Download hier) (pdf-Datei*, 160 KB), online ausfüllen und uns entweder per Post zusenden (Adresse), faxen (02151-590377) oder per E-Mail zusenden (info [ät] oellers.com)

    oder

    für Rückfragen unser Kontaktformular nutzen.

    Natürlich

    können Sie uns in unserem Büro in Krefeld auch direkt besuchen (Wegbeschreibung).

    *) Zu öffnen mit Adobe Acrobat Reader (dieses Programm können Sie hier kostenfrei runterladen)

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