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Die Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dies gilt nicht nur für Berufs- wie für Nichtberufsjäger, sondern auch für Tagesjagdscheininhaber.
Die Haftpflichtversicherung bietet u. a. Schutz für Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und dem Halten von Jagdhunden.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindest-Deckungssummen von 500.000 EUR für Personenschaden, 50.000 EUR für Sachschaden.
Hubertus 2010/’11 - das günstige Deckungskonzept für Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung. Bereits ab 39,98 Euro* im Jahr (inklusive Versicherungssteuer) können Sie bei uns eine Jagdhaftpflichtversicherung abschliessen.
Haftpflicht-Deckungssumme: 15.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Hier können Sie den Antrag downloaden (Postkartenformat) (pdf-Datei, 50 KB)
Wichtig: Als Versicherungsmakler sind wir grundsätzlich zur Beratung vor Aufnahme eines Antrages bzw. Abschluss eines Vertrages verpflichtet. Wenn Sie das Formular ausgefüllt -ohne vorherige Beratung durch uns- an uns bzw. den Versicherer senden, entfällt für die beantragte Versicherung die Beratung. Als Antragsteller verzichten Sie in diesem Fall auf eine Beratung vor Abschluss. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für die Betreuung und auch Beratung während der Vertragslaufzeit sowie für unsere anderen Versicherungen gern beratend zur Verfügung.
Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) , pdf, 77 KB
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Jäger (BBR Jagd 2005) und Besondere Bedingungen für die Spezial-Jagd-Unfallversicherung (2008), pdf, 45 KB
Produktinformationsblatt für die Jagdhaftpflichtversicherung, pdf, 77 kb
Sie haben Fragen? Fordern Sie noch heute Ihre persönlichen Unterlagen an (Kontaktformular für die private Haftpflichtversicherung - PHV)
Mitversichert sind: Die Haltung von höchstens zwei Jagdhunden sowie Schäden im Ausland und Schäden Dritter aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).
*) Prämie für einen Vertrag mit Abbuchung für eine Laufzeit von 10 Jahren inkl. Versicherungssteuer von zz. 19%. Ein Vertrag mit mehr als fünfjähriger Dauer kann frühestens zum Schluß des fünften Versicherungsjahres gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
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