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Beitragsbemessungsgrenze 2006
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2006
42.750 € pro Jahr bzw. 3.562,50 € monatlich (jeweils Bruttolohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie betrug 2006
47.250 € pro Jahr bzw. 3.937,50 € monatlich (jeweils Bruttolohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln.
Sollte Ihr Einkommen darüber liegen und Sie über einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
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