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Beitragsbemessungsgrenze in 2009

 

Beitragsbemessungsgrenze in 2009

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung

 

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug in 2009

44.100,-- € pro Jahr bzw. 3.675,-- € monatlich (jeweils Bruttolohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld),

bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie betrug im Jahr 2009

48.600,-- € pro Jahr bzw. 4.050,-- € monatlich (jeweils Bruttolohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig in die Privatkrankenversicherung wechseln, wenn Sie in den letzten 3 aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lagen und im darauf folgenden (4.) Jahr (voraussichtlich) liegen werden. Diese Regelung gilt seit Februar 2007.

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und über einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze und die “3-Jahres-Regelung” keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen jederzeit möglich.

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