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Das neue Alterseinkünftegesetz: Was Sie konkret für Ihre Zukunft wissen sollten.
Das Risiko einer noch größeren Versorgungslücke...
Was bedeutet das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für Sie?
Die gesetzliche Rente reicht heute schon lange nicht mehr aus - soviel steht fest. Ihr aktueller Lebensstandard ist für das Alter also nicht gesichert, spezielle Wünsche für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben fallen erst recht aus dem finanziellen Rahmen. Die neuen Gesetze und Rentenreformen sorgen weiter für eine steigende Versorgungslücke.
Das “Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen” - kurz gesagt das Alterseinkünftegesetz - wird daran nichts ändern. Das Gegenteil ist der Fall: Das seit dem 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz wird die Verantwortung für die finanzielle Absicherung im Alter immer mehr von der staatlichen Seite in Ihre Hände verschieben.
Konkret bedeutet dies: Als Beitragszahler von heute werden Sie steuerlich entlastet, als Rentner im Alter vom Fiskus stärker belastet. Eine Herausforderung, die jeder Einzelne nicht unterschätzen sollte! Aber wie jede Herausforderung gibt es auch hier entsprechende Lösungen und Chancen, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten können.
Womit können Sie heute rechnen?
Seit dem 01. Januar 2005 werden gemäß dem AltEinkG Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst zu 60% von der Besteuerung freigestellt - unterm Strich bedeutet dies mehr Geld, welches Ihnen zur Verfügung steht. Mehr Geld, welches Sie in Ihre Zukunft investieren sollten, um damit Ihre Versorgungslücke zu verringern
Bis zum Jahr 2025 wird der Anteil der steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorgebeiträge pro Jahr um zwei Prozentpunkte angeboben - Sie haben also jedes Jahr ein paar Euro mehr, um mit einer privaten Vorsorge für Ihren wohlverdienten Ruhestand vorzusorgen. Ab 2025 können Sie dann - bis maximal 20.000,- Euro - Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100% steuerlich absetzen.
Womit müssen Sie im Alter rechnen?
Gemäß AltEinkG werden künftige Rentnergenerationen mehr zur Kasse gebeten. Ab diesem Jahr unterliegen die gesetzlichen Renten zu 50% der Besteuerung. Bei späterem Rentenbeginn erhöht sich der Prozentsatz in Schritten bis zu 100% im Jahre 2040. Hier entsteht eine neue Versorgungslücke, die es jetzt zu schließen gilt.
Was ist mit dem Steuervorteil?
Seit dem 31.12.2004 gibt es keine Steuerfreiheit mehr für Erträge aus Kapital bildenden Lebens- oder Rentenversicherungen. Dies sieht das neue AltEinkG so vor. Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres werden 50% des Ertrages versteuert. Erfolgt die Auszahlung früher, werden sogar 100% des Ertrages besteuert.
Wie sollten Sie darauf reagieren?
1. Investieren Sie Ihr aus der Steuerentlastung demnächst monatlich mehr zur Verfügung stehendes Geld rechtzeitig in eine private Altersvorsorge.
2. Jetzt handeln - fragen Sie uns nach Ihrem persönlichen Vorsorgekonzept. Wir entwickeln persönliche Lösungen für Ihren individuellen Bedarf. So können Sie erfolgreich fürs Alter vorsorgen und sich trotz neuem Alterseinkünftegesetz noch Steuervorteile sichern.
Fordern Sie jetzt Ihre persönlichen Informationen an.
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